Das Hüllprinzip nach DIN 7167 ist eine Art der Tolerierung, die aussagt, dass einfache geometrische Elemente von Hüllen begrenzt werden. Diese entsprechen der idealen Gestalt dieser Elemente und unterliegen außerdem zugleich deren Regeln bezüglich der Passfähigkeit. Um das Hüllprinzip zu erfüllen, darf also beispielsweise ein Planflächenpaar oder eine Zylindermantelfläche die Idealhülle des betreffenden geometrischen Elementes nicht durchstoßen. Bei der Tolerierung dient dessen Maximum-Material-Grenzmaß, oder kurz MML, als Basis. Das Hüllprinzip dient der Gewährleistung der Passungsfähigkeit einfacher geometrischer Elemente. Für kompliziertere geometrische Elemente wie beispielsweise Zylinder, Kugeln oder Kegel darf das Hüllprinzip als Form der Tolerierung nicht angewendet werden. Die Prüfung der Tolerierung nach dem Hüllprinzip findet in der Praxis nach den Regeln des Taylorschen Prüfgrundsatzes statt.
In der DIN 7167 ist außerdem festgelegt, dass, sofern auf der Technischen Zeichnung keine besondere Tolerierung der entsprechenden einfachen geometrischen Elemente eingetragen ist, automatisch das Hüllprinzip als Form der Tolerierung gilt.
Anfang 2011 wurde allerdings die DIN 7167 zurückgezogen. Sie wird seitdem durch die EN ISO 14405 ersetzt. Diese beschreibt, dass nun das Hüllprinzip immer extra gekennzeichnet werden muss. Und zwar erfolgt die Eintragung der Tolerierung durch die Bezeichnung "Size ISO 14405 E" dann direkt über dem Schriftfeld. Für Allgemeintoleranzen gilt die Bezeichnung "ISO 2768 - mK - E". Das angehängte "E" verweist hierbei entsprechend auf die Tolerierung nach dem Hüllprinzip. Fehlt dieser spezielle Eintrag, so gilt nach dem aktuell gültigen Standard das Unabhängigkeitsprinzip.