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Neigung bemaßen

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Bei vielen Bauteilen kommen Flächen vor, die in einem bestimmten Winkel schräg zu einer Bezugsebene (Grundlinie) verlaufen. Man spricht hier von einer Neigung. Wie man eine Neigung bemaßen kann und wie sich der Begriff genau definiert, lesen Sie in diesem Artikel.

Definition & Berechnung der Neigung

Die Neigung berechnet sich aus dem Verhältnis der Differenz der rechtwinklig zur Grundlinie stehenden Höhen und deren Abstand zueinander. Die genannte Differenz ist vereinfacht gesagt der Höhenunterschied von Start- und Endpunkt der geneigten Ebene.

Berechnung der Neigung

Bemaßen einer Neigung

Das Bemaßen einer Neigung erfolgt über das Neigungs-Symbol, gefolgt von der Angabe der Neigung in Prozent oder als Verhältnis (z.B. 1:10). Je nach Verlaufrichtung der Neigung wird das Symbol nach links oder rechts und oben oder unten ausgerichtet.

Die Neigungsangabe sollte idealer Weise auf einer Hinweislinie erfolgen. Der Hinweispfeil zeigt dabei auf die geneigte Fläche. Aber auch die Bemaßung an der geneigten Fläche (ohne Hinweislinie und Pfeil) ist zulässig.
Außerdem kann zusätzlich der Neigungswinkel bemaßt werden. Diese Maßeintragung ist jedoch als Hilfsmaß zu kennzeichnen (Maß in Klammern setzen).

 Bemaßung einer Neigung
Regeln der Bemaßung einer Neigung

Verjüngung

Wenn ein Bauteil auf beiden Seiten eine symmetrische Neigung aufweist, bezeichnet man dies als eine Verjüngung. Die Verjüngung wird quasi durch ein Neigungs-Doppelsymbol (oben + unten) gekennzeichnet.
Ferner berechnet sich eine Verjüngung aus dem Verhältnis der Differenz der Seitenlängen (a – b) zur Pyramidenlänge l.

Verjüngung

Die Maßeintragung einer Verjüngung kann, wie auch bei der Neigung, in Prozent oder als Verhältnis vorgenommen werden.

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