Ein Fertigungsverfahren bei der Herstellung von Maschinen und Anlagen ist das Biegen von Flachstählen. Das Biegen von Flachstählen ist in der Norm DIN 6935 (Kaltbiegen von Flacherzeugnissen) beschrieben.
Die DIN-6935 beinhaltet die Berechnung nach Tabelle oder Formel und beschreibt die Abhängigkeit zwischen Blechdicke und Biegeradius.
Bei Biegeteilen sollte man unter anderem die gestreckte Länge bemaßen oder zumindest vermerken. Die gestreckte Länge ist die ursprüngliche Länge des ungebogenen Werkstücks. Ist das Werkstück in der technischen Zeichnung nur im gebogenen Zustand dargestellt, sollte die gestreckte Länge auf der Zeichnung angeben werden. Dadurch ist es für den Fertiger nicht notwenig in der Stückliste nach den Rohteilmaßen zu suchen.
Diese Angabe kann wie folgt gemacht werden:
a) als Schriftlicher Vermerk:
gestreckte Länge = 124mm
b) als Bemaßung im gebogenen Bauteil mit dem entsprechenden Symbol:
Symbol für die Bemaßung der gestreckten Länge:
Beispiel für die Zeichnung und Bemaßung eines gebogenen Bauteils mit Eintragung der gestreckten Länge:
c) als Maßeintragung in der Abwicklung des Bauteils:
Die Zeichnung der Abwicklung kann wie in der Beispiel-Zeichnung unten aussehen. Hier ist das Biegeteil gebogen gezeichnet, die Abwicklung ist mit einer schmalen Strich-Zweipunktlinie dargestellt.
Die gestreckte Länge ist dann direkt in der Abwicklung bemaßt.
Es ist darüber hinaus auch möglich die Abwicklung separat zu zeichnen. Dabei wird nicht mehr die schmale Strich-Zweipunktlinie verwendet, sondern die breite Volllinie. Für die Erstellung der vollständigen Technischen Zeichnung muss jedoch auch das Biegeteil (separat) gezeichnet werden.