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Grundregeln der Bemaßung

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Das Bemaßen von Bauteilen in technischen Zeichnungen ist einer der wichtigsten Grundbestandteile des technischen Zeichnens, da nur durch die Eintragung von Maßen die Bauteile reproduzierbar werden. Die Grundregeln für das Bemaßen von technischen Zeichnungen sind in der DIN 406-10 und DIN 406-11 beschrieben.

Mit der Bemaßung beschreibt man die Abmessungen - also Länge, Höhe, Durchmesser usw. - und die Form von Bauteilen. Die Bemaßung besteht aus der Maßlinie (beschreibt die Abmessung), der Maßzahl (gibt die Größe der Abmessung an - i.d.R. in 'mm' ), der Maßhilfslinie (führt vom bemaßten Zeichnungselement bis zur Maßlinie und begrenzt diese) und den Maßpfeilen (zeigen die Endpunkte der Maßlinie an).
Wie bereits erwähnt wird die Maßzahl in 'mm' angegeben. Die Maßeinheit wird jedoch nicht dazugeschrieben, soweit die Angabe in Millimeter erfolgt.

Ein Beispiel für eine Bemaßung eines Werkstücks in einer technischen Zeichnung sehen Sie in der Grafik unten. Darin sind auch die einzelnen Elemente der Bemaßung gekennzeichnet.


Beispiel die Bemaßung eines Werkstücks inkl. Beschreibung der Bemaßungs-Elemente

Das Beispiel oben ist sehr simpel. Es zeigt jedoch bereits neben der Bemaßung der Bauteillänge auch die Bemaßung einer Bohrung. Es gibt für die unterschiedlichen Zeichnungselemente (Bohrungen, Radien, Gewinden, Fasen usw.) spezielle Regeln die es zu beachten gilt. Da technische Zeichnungen von komplizierteren Bauteilen und Baugruppen sehr umfangreich werden können, gibt es auch weitere Bemaßungs-Methoden, die die Zeichnung übersichtlicher machen. Zum Thema normgerechtes bemaßen erfahren Sie noch mehr im Grundkurs III.

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